Das Kfz-Kennzeichen GP ist ein deutsches Zeichen, das im Landkreis Göppingen in Baden-Württemberg vergeben wird. Es besteht aus den Buchstaben GP, die für den Ort Göppingen stehen, und einer Zahlenkombination, die von der zuständigen Zulassungsbehörde zugewiesen wird. Seit dem Jahr 1956 ist das GP-Kennzeichen im Gebrauch und wird für alle Fahrzeuge vergeben, die im Landkreis Göppingen registriert sind.
Das GP-Kennzeichen ist ein wichtiger Bestandteil der Fahrzeugregistrierung im Landkreis Göppingen. Es ermöglicht eine schnelle Identifizierung des Fahrzeugs und seines Besitzers durch die Strafverfolgungsbehörden und andere staatliche Stellen. Das GP-Kennzeichen ist auch ein Symbol für die Region und ihre Bewohner und wird oft auf lokalen Veranstaltungen und Feiern verwendet.
Das GP-Kennzeichen und seine Bedeutung
Geschichte und Herkunft des GP-Kennzeichens
Das GP-Kennzeichen ist das Unterscheidungszeichen für den Landkreis Göppingen, der sich im Bundesland Baden-Württemberg befindet. Es wurde im Jahr 1956 eingeführt und wird bis heute verwendet. Das Kennzeichen leitet sich von der größten Stadt des Landkreises, Göppingen, ab. Die Stadt hat eine Einwohnerzahl von etwa 58.000 und ist auch der Verwaltungssitz des Landkreises.
Geografische Zuordnung und Verwaltungsbezirk
Das GP-Kennzeichen wird ausschließlich im Landkreis Göppingen verwendet und ist somit ein eindeutiges Erkennungsmerkmal für Fahrzeuge aus diesem Verwaltungsbezirk. Der Landkreis Göppingen liegt im östlichen Teil des Bundeslandes Baden-Württemberg und grenzt an die Landkreise Esslingen, Rems-Murr-Kreis, Ostalbkreis und Heidenheim. Die Gesamtfläche des Landkreises beträgt etwa 1.109 Quadratkilometer und die Einwohnerzahl beläuft sich auf etwa 258.000 Personen.
Insgesamt gibt es in Deutschland 43 Kennzeichen, die mit dem Buchstaben „G“ beginnen. Das GP-Kennzeichen ist somit eine von insgesamt 59 Kennzeichnungen im Bundesland Baden-Württemberg. Das Kennzeichen ist ein wichtiger Bestandteil der Fahrzeugzulassung und dient zur eindeutigen Identifikation von Fahrzeugen und deren Haltern.
Kfz-Kennzeichen im Landkreis Göppingen
Wunschkennzeichen und Reservierung
Im Landkreis Göppingen können Fahrzeughalter ihr Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle reservieren. Die Reservierung ist für 90 Tage möglich und kann online oder persönlich vorgenommen werden. Die gewünschte Kombination von Buchstaben und Zahlen muss jedoch verfügbar sein und darf nicht gegen die Kennzeichenrichtlinien des Kraftfahrt-Bundesamtes verstoßen.
Zulassungsstelle und Fahrzeugzulassung
Die Zulassungsstelle im Landkreis Göppingen ist für die Fahrzeugzulassung und die Ausstellung von Kfz-Kennzeichen zuständig. Die Zulassung kann nur persönlich erfolgen und erfordert die Vorlage der notwendigen Dokumente, wie z.B. der Fahrzeugbrief und der Versicherungsnachweis. Die Zulassungsstelle bietet auch die Möglichkeit zur Ummeldung sowie zur Abmeldung von Fahrzeugen.
Besondere Kennzeichenarten
Neben den regulären Kfz-Kennzeichen bietet die Zulassungsstelle im Landkreis Göppingen auch besondere Kennzeichenarten an. Hierzu zählen unter anderem das E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge sowie das Saisonkennzeichen für Fahrzeuge, die nur saisonal genutzt werden. Die Beantragung dieser Kennzeichenarten erfolgt ebenfalls bei der Zulassungsstelle und erfordert die Vorlage der notwendigen Dokumente.
Das Kennzeichen für den Landkreis Göppingen lautet GP und wird seit 1956 ausgegeben. Fahrzeughalter können ihr Wunschkennzeichen mit dem Kürzel GP reservieren, sofern es verfügbar ist. Die Kfz-Zulassungsstellen in Geislingen und Göppingen sind für die Vergabe von Wunschkennzeichen im Bezirk Landkreis Göppingen verantwortlich.