Immer mehr Kaminbesitzer müssen sich Gedanken über die Einhaltung der Feinstaubgrenzen machen. Laut neuer Regelungen müssen bestimmte Kaminmodelle bis zum Jahresende nachgerüstet werden, um den strengen Richtlinien zu entsprechen. Dies betrifft vor allem Kaminöfen, die zwischen 1995 und dem 21. März 2010 hergestellt wurden.
Werden die Feinstaubgrenzen nicht eingehalten, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Eine mögliche Lösung besteht darin, Feinstaubfilter nachzurüsten oder den Kamin stillzulegen. Die Kosten für die Nachrüstung variieren je nach System und liegen zwischen 300 und 1000 Euro.
Es ist ratsam, das Typenschild des Kamins zu überprüfen, um festzustellen, ob eine Nachrüstung erforderlich ist. Es gibt jedoch Ausnahmen für offene Kamine und bestimmte Heizungsarten.
Es wird empfohlen, dass Kaminbesitzer rechtzeitig prüfen, ob ihr Ofen den Feinstaubgrenzen entspricht, und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Bußgelder zu vermeiden. Die Einhaltung der Vorschriften dient nicht nur dem Umweltschutz, sondern auch der eigenen finanziellen Sicherheit.