Das BA-Kennzeichen ist ein in Deutschland genutztes Fahrzeugkennzeichen, das für die Stadt Bamberg steht, die im nördlichen Bayern расположена ist. Es wurde erstmalig im Jahr 1956 eingeführt und wird seither für Fahrzeuge verwendet, die in Bamberg registriert sind.
Das BA-Kennzeichen ist ein wichtiger Bestandteil des Verwaltungsverfahrens und der Dienstleistungen, die von der Zulassungsstelle in Bamberg angeboten werden. Wenn Sie ein Fahrzeug in Bamberg zulassen möchten, müssen Sie sich an die örtliche Zulassungsstelle wenden und ein BA-Kennzeichen beantragen. Die Zulassungsstelle kann Ihnen auch bei anderen Fragen rund um das Thema Kfz-Kennzeichen weiterhelfen.
Das BA-Kennzeichen und seine Bedeutung
Ursprung und Geschichte des BA-Kennzeichens
Das BA-Kennzeichen steht für Bamberg und wird in der Stadt Bamberg sowie im Landkreis Bamberg verwendet. Es leitet sich von den Anfangsbuchstaben der Stadtteile Bamberg ab. Die Altstadt von Bamberg ist seit 1993 als Weltkulturerbe in der Liste der UNESCO eingetragen.
Das BA-Kennzeichen wurde im Zuge der Einführung des Kfz-Kennzeichensystems in den 1950er Jahren eingeführt. Damals wurden die Kennzeichen nach geografischen Gesichtspunkten vergeben, um eine schnelle und eindeutige Identifikation des Fahrzeugs und seines Standorts zu ermöglichen.
Geografische Zuordnung von BA
Das BA-Kennzeichen ist ausschließlich für den Verwaltungsbezirk Bamberg vorgesehen. Der Landkreis Bamberg liegt im Norden des Bundeslandes Bayern und umfasst insgesamt 37 Ortschaften. Die Stadt Bamberg ist die größte Stadt des Landkreises und zugleich dessen Verwaltungssitz.
Verwendung des BA-Kennzeichens
Das BA-Kennzeichen wird für alle Arten von Kraftfahrzeugen vergeben, die im Verwaltungsbezirk Bamberg zugelassen werden. Dazu gehören Pkw, Lkw, Motorräder und andere Kraftfahrzeuge. Das BA-Kennzeichen ist in ganz Deutschland gültig und kann daher auch außerhalb des Verwaltungsbezirks Bamberg verwendet werden.
Insgesamt gibt es in Deutschland rund 500 verschiedene Kfz-Kennzeichen, die nach geografischen Gesichtspunkten vergeben werden. Das BA-Kennzeichen gehört zu den bekanntesten und am häufigsten verwendeten Kennzeichen in Bayern.
Verwaltungsverfahren und Dienstleistungen
Zulassungsstelle und Wunschkennzeichen
Die Zulassungsstelle ist die zuständige Behörde für die Ausgabe von Kennzeichen und die Zulassung von Fahrzeugen. Wenn Sie ein Fahrzeug anmelden möchten, müssen Sie sich an die Zulassungsstelle in Ihrem Verwaltungsbezirk wenden. Dort erhalten Sie auch Informationen zur Beantragung eines Wunschkennzeichens.
Ein Wunschkennzeichen besteht aus einem Buchstabenkürzel für den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer. Sie können Ihr Wunschkennzeichen online oder persönlich bei der Zulassungsstelle beantragen. Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eines Wunschkennzeichens zusätzliche Gebühren anfallen können.
Kraftfahrt-Bundesamt und Statistiken
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist die Bundesoberbehörde für den Straßenverkehr in Deutschland. Das KBA ist unter anderem für die Zulassung von Fahrzeugen und die Ausgabe von Kennzeichen zuständig. Das Amt führt auch Statistiken über den Fahrzeugbestand und die Unfallzahlen in Deutschland.
Wenn Sie ein Fahrzeug anmelden, werden die Daten zur Zulassung an das KBA übermittelt. Dort werden sie in das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen. Das ZFZR enthält Informationen über alle zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung und Unterscheidungszeichen
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) regelt die Zulassung von Fahrzeugen in Deutschland. Die FZV legt unter anderem fest, welche Kennzeichen bei der Zulassung ausgegeben werden dürfen. Die Kennzeichen bestehen aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer.
Das Unterscheidungszeichen gibt Auskunft über den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Unterscheidungszeichen können für kreisfreie Städte und Landkreise unterschiedlich sein. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die Unterscheidungszeichen für den Landkreis Bamberg:
Unterscheidungszeichen | Verwaltungsbezirk |
---|---|
BA | Bamberg |
Mehr als insgesamt acht Stellen auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Bitte beachten Sie, dass die Zulassungsbehörden die Vergabe von Kennzeichen nach bestimmten Regeln durchführen, um eine Doppelvergabe desselben Kennzeichens auszuschließen.