Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen den Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bestätigt. Berger wurde zu mehrjähriger Haft verurteilt und muss einen erheblichen Geldbetrag als Taterträge einziehen lassen. Das Gericht ordnete die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 1,1 Millionen Euro an. Berger spielte eine bedeutende Rolle bei den Steuertricks rund um den Cum-Ex-Skandal und wurde bereits zweimal wegen Steuerhinterziehung verurteilt, zu acht Jahren Haft und zu acht Jahren und drei Monaten.
Die rechtskräftigen Strafurteile gegen Berger unterstreichen die Ernsthaftigkeit der Konsequenzen für die Beteiligten am Cum-Ex-Skandal. Weitere Verfahren gegen Cum-Ex-Beteiligte sind noch anhängig, und es wird erwartet, dass Berger eine längere Haftstrafe verbüßen muss, da weitere Geldbeträge als Taterträge eingezogen werden.