Donnerstag, 17.10.2024

Finanzwende widerspricht dem Gesetz zum Bürokratieabbau

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Jonas Weber
Jonas Weber
Jonas Weber ist Redakteur bei den Peiner Medien und widmet sich vor allem Technik und Digitalem. Mit einem Gespür für Innovation informiert er die Leser über Entwicklungen in der Region und darüber hinaus.

Das Bürokratieabbau-Gesetz der Bundesregierung, das darauf abzielt, Unternehmen zu entlasten, steht in der Kritik der Bürgerbewegung Finanzwende. Die Bürgerbewegung warnt vor möglichen negativen Folgen im Kampf gegen Steuerbetrug, trotz der vermeintlichen Vorteile für die Wirtschaft. Das Gesetz soll unter anderem die Aufbewahrungsdauer für Belege von zehn auf acht Jahre verkürzen, um sowohl Papierberge zu vermeiden als auch Kosten für Unternehmen zu reduzieren. Mit einer jährlichen Ersparnis von 626 Millionen Euro für Bürger und Unternehmen sieht die Regierung positive Effekte, doch die Finanzwende sieht Schwierigkeiten aufkommen.

Insbesondere in Bezug auf schwere Steuerdelikte wie Cum-Ex und Cum-Cum-Aktiendeals äußert die Bürgerbewegung Bedenken. Die Möglichkeit, wichtige Informationen über Transaktionen und Deals über einen längeren Zeitraum zu prüfen, könnte durch die verkürzte Aufbewahrungsdauer beeinträchtigt werden. Daher fordert die Finanzwende eine Ausnahme im Gesetz, um die umfassende Aufklärung solcher Fälle zu gewährleisten, ohne die grundsätzlichen Einsparungen und Entlastungen zu gefährden.

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