Donnerstag, 24.10.2024

Kennzeichen CB: Alle Informationen zum KFZ-Kürzel CB

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Laura Schmitz
Laura Schmitz
Laura Schmitz ist Redakteurin bei den Peiner Medien mit einem Fokus auf Umwelt und Bildung. Sie berichtet über wichtige regionale Projekte und engagiert sich für nachhaltige Themen.

Das CB-Kennzeichen ist ein amtliches Fahrzeugkennzeichen, das in der Stadt Cottbus, Brandenburg, genutzt wird. Es zählt zu den 45 verschiedenen Nummernschildern, die in diesem Bundesland ausgegeben werden. Die zuständige Zulassungsstelle stellt das CB-Kennzeichen aus, welches für sämtliche in Cottbus registrierten Fahrzeuge erforderlich ist.

Das CB-Kennzeichen ist ein wichtiger Bestandteil des Verwaltungs- und Zulassungsverfahrens für Fahrzeuge in Cottbus. Es zeigt nicht nur den Wohnort des Fahrzeughalters an, sondern ermöglicht auch eine eindeutige Identifizierung des Fahrzeugs. Die Buchstabenkombinationen auf dem Kennzeichen sind dabei einzigartig und werden nur einmal vergeben.

Wenn Sie ein Fahrzeug in Cottbus zulassen möchten, müssen Sie sich an die örtliche Zulassungsstelle wenden. Dort erhalten Sie das CB-Kennzeichen sowie alle weiteren notwendigen Dokumente und Informationen. Das Verfahren ist in der Regel unkompliziert und schnell erledigt.

Die Bedeutung des CB-Kennzeichens

Historischer Kontext und regionale Zuordnung

Das CB-Kennzeichen steht für die Stadt Cottbus, die sich im Bundesland Brandenburg im Nordosten Deutschlands befindet. Es handelt sich dabei um eines von 45 Kennzeichen in diesem Bundesland. Die Stadt Cottbus ist eine Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises.

Das Kennzeichen CB wurde erstmals im Jahr 1956 eingeführt und ist seitdem in der Region weit verbreitet. Es ist ein Unterscheidungszeichen, das bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen verwendet wird. Das CB-Kennzeichen ist ein wichtiger Bestandteil der Identität der Stadt Cottbus und ihrer Bewohner.

Kennzeichenkürzel CB und seine Varianten

Das Kennzeichenkürzel CB steht für Cottbus und wird in der Stadt Cottbus sowie im Landkreis Cottbus verwendet. Es gibt verschiedene Varianten des CB-Kennzeichens, die je nach Fahrzeugtyp und -zulassung verwendet werden.

Eine Variante ist das rote Kennzeichen CB-06, das für Händler und Hersteller von Kraftfahrzeugen reserviert ist. Das grüne Kennzeichen CB-07 wird für Probe- und Überführungsfahrten genutzt. Das schwarze Kennzeichen CB-08 wiederum ist für Oldtimer und historische Fahrzeuge vorgesehen.

Insgesamt ist das CB-Kennzeichen ein wichtiger Bestandteil der regionalen Identität der Stadt Cottbus und ihrer Umgebung. Es steht für eine lange Tradition und Geschichte, die eng mit der Entwicklung der Region verbunden ist.

Verwaltung und Zulassungsverfahren

Zulassungsstellen und Zuständigkeiten

Die Zulassungsstelle in Cottbus ist zuständig für alle Angelegenheiten rund um die Zulassung, Umschreibung und Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen und Anhängern. Die Zuständigkeit erstreckt sich dabei auf den gesamten Landkreis. Die Zulassungsstelle ist Teil der Kfz-Zulassungsbehörde und bietet sämtliche Verwaltungsleistungen im Zusammenhang mit der Zulassung von Fahrzeugen an. Auch die Zuteilung von Kennzeichen für Kleinfahrzeuge wie Boote wird hier bearbeitet.

Die Zulassungsstelle ist in der Karl-Marx-Straße 69 in Cottbus zu finden. Für eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung empfiehlt es sich, vorab einen Termin zu vereinbaren. Dies kann online oder telefonisch erfolgen. Eine Liste der benötigten Unterlagen für die Zulassung eines Fahrzeugs ist auf der Website der Zulassungsstelle zu finden.

Wunschkennzeichen und Reservierung

Für die Zulassung eines Fahrzeugs kann ein Wunschkennzeichen beantragt werden. Hierbei handelt es sich um ein individuelles Kennzeichen, das aus Buchstaben und Zahlen besteht. Die Verfügbarkeit des Wunschkennzeichens kann online überprüft werden. Die Reservierung des Kennzeichens kann ebenfalls online erfolgen oder direkt vor Ort bei der Zulassungsstelle.

Die Kosten für ein Wunschkennzeichen sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt. Die Höhe der Gebühr variiert je nach Bundesland und Landkreis. In Brandenburg beträgt die Gebühr für ein Wunschkennzeichen derzeit 12,80 Euro.

Bei der Beantragung eines Wunschkennzeichens müssen bestimmte Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) eingehalten werden. So darf das Kennzeichen beispielsweise nicht mehr als acht Zeichen enthalten und muss bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombinationen aufweisen. Eine Übersicht über die Vorgaben finden sich auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts.

Es ist zu beachten, dass ein Wunschkennzeichen nicht automatisch reserviert ist, wenn es online geprüft wurde. Eine Reservierung ist erst nach Zahlung der Gebühr möglich. Die Reservierung des Kennzeichens ist in der Regel für einen Zeitraum von 90 Tagen gültig. Wird das Kennzeichen innerhalb dieses Zeitraums nicht zur Zulassung eines Fahrzeugs genutzt, verfällt die Reservierung.

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