Der Täter von München konnte trotz eines bestehenden Waffenverbots ein Gewehr erwerben, da in Österreich vergleichsweise liberale Waffengesetze gelten. Einen Tag vor dem mutmaßlichen Attentat kaufte er die Waffe von einem Waffensammler.
Das verhängte Waffenverbot stellte kein Hindernis dar, da bestimmte Waffen in Österreich frei erhältlich sind, darunter auch Waffen der Kategorie C wie der erworbene Karabiner. Für 350 Euro erwarb der Täter den Karabiner und für weitere 50 Euro ein Bajonett.
Zur Führung solcher Waffen ist in Österreich ein Waffenpass oder eine Jagdkarte erforderlich. Interessanterweise hatte der Täter kurz zuvor eine neue Arbeit angenommen, bevor er verschwand und das mutmaßliche Attentat ausübte.
Trotz bestehender Überwachungsmaßnahmen und eines Waffenverbots gelang es dem Täter vergleichsweise einfach an eine Waffe zu gelangen. Die Schwachstellen im Waffenrecht Österreichs und der mangelnde Abgleich von Daten zwischen privaten Waffensammlern und staatlichen Registern könnten ähnliche Vorfälle begünstigen.