Sonntag, 13.04.2025

Neue Impulse für die deutsche Wirtschaft durch das Wachstumschancengesetz

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Peiner Medien Redaktion

Das am 22. März 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz ist ab dem 1. Januar 2025 in Kraft und bringt zahlreiche steuerliche und rechtliche Neuerungen mit sich. Ziel ist es, Investitionen zu fördern, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen detailliert erläutert.

Einführung der elektronischen Rechnungspflicht

Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen im Geschäftsverkehr zu verwenden. Diese müssen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt und empfangen werden, um eine automatisierte Verarbeitung zu ermöglichen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Digitalisierung voranzutreiben und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Ausnahmen gelten für bestimmte steuerfreie Umsätze und Kleinbetragsrechnungen.

Wiedereinführung der degressiven Abschreibung

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt werden, wird die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Der Abschreibungssatz beträgt das Zweifache der linearen Abschreibung, maximal jedoch 20 %. Diese Regelung soll Unternehmen Anreize für Investitionen bieten und die Liquidität verbessern.

Anhebung der Freigrenze für Geschenke

Die steuerliche Freigrenze für Geschenke an Geschäftsfreunde wird von 35 € auf 50 € pro Empfänger und Jahr erhöht. Aufwendungen, die diesen Betrag überschreiten, sind weiterhin nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Diese Anpassung berücksichtigt die gestiegenen Preise und soll die Geschäftsbeziehungen fördern.

Änderungen bei der Dienstwagenbesteuerung

Die Bemessungsgrundlage für die 0,25 %-Regelung bei der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen wird von 60.000 € auf 70.000 € Bruttolistenpreis angehoben. Diese Änderung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft werden, und soll den Einsatz umweltfreundlicher Fahrzeuge attraktiver machen.

Steuerliche Entlastungen für Unternehmen

Das Wachstumschancengesetz enthält verschiedene Maßnahmen, um die steuerliche Belastung von Unternehmen zu reduzieren:

  • Erweiterung des Verlustvortrags: Unternehmen können Verluste aus Vorjahren in größerem Umfang mit aktuellen Gewinnen verrechnen.
  • Verbesserung der Forschungszulage: Die Förderung für Forschung und Entwicklung wird ausgebaut, um Innovationen zu stärken.
  • Erhöhung der GWG-Grenze: Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wird angehoben, sodass mehr Anschaffungen sofort abgeschrieben werden können.

Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen

Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bringt das Gesetz spürbare Erleichterungen:

  • Verkürzte Aufbewahrungsfristen: Die Fristen für die Aufbewahrung steuerlicher Unterlagen werden reduziert, um Lagerkosten zu senken.
  • Erweiterung der Investitionsprämie: KMU erhalten höhere Zuschüsse für Investitionen in klimafreundliche Technologien.
  • Bürokratieabbau: Meldungen und Dokumentationen werden vereinfacht, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Das Wachstumschancengesetz 2025 setzt gezielt auf steuerliche Erleichterungen, digitale Prozesse und Investitionsanreize. Unternehmen profitieren von reduzierter Bürokratie, verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten und Anreizen für klimafreundliche Investitionen. Insbesondere KMU erhalten mehr Handlungsspielraum, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

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