Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Eilantrag der AfD Sachsen gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung abgelehnt. Die AfD wehrt sich gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz, der ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür sieht.
Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte den Eilantrag der AfD Sachsen gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ab. Das Landesamt für Verfassungsschutz stufte den sächsischen Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein.
Die AfD strebt einen Machtwechsel in Sachsen an und erhält Kritik sowie Lob für ihre Ziele. Die Beteiligten können Beschwerde am Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.
Die Gerichtsentscheidung zeigt, dass der Verfassungsschutz ausreichende Gründe für die Einstufung der AfD Sachsen als rechtsextremistische Bestrebung sieht. Die AfD selbst sieht sich in einem politischen Kampf für einen Machtwechsel in Sachsen engagiert, was kontroverse Reaktionen auslöst.