Samstag, 16.11.2024

Kennzeichen IK: Alle Informationen zum KFZ-Kürzel IK

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Jonas Weber
Jonas Weber
Jonas Weber ist Redakteur bei den Peiner Medien und widmet sich vor allem Technik und Digitalem. Mit einem Gespür für Innovation informiert er die Leser über Entwicklungen in der Region und darüber hinaus.

Das IK-Kennzeichen besteht aus einer neunstelligen Ziffernfolge und dient der eindeutigen Identifizierung von Leistungserbringern im Sozialversicherungsbereich. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern sowie der Erkennung dieser Leistungserbringer. Dieses Kennzeichen wurde offiziell am 1. Januar 1989 im Sozialgesetzbuch V verankert.

Das IK Kennzeichen ist ein wichtiger Bestandteil der Abrechnung im Gesundheitswesen. Es ist ein bundesweites Institutionskennzeichen, anhand dessen Abrechnungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Sozialversicherung abgewickelt werden können. Die ARGE IK ist eine Arbeitsgemeinschaft, die neunstellige Ziffernfolgen (IK) vergibt und pflegt, um den Zahlungsverkehr zwischen Leistungserbringern und Sozialversicherungsträgern zu vereinfachen.

Das IK Kennzeichen wird in verschiedenen Anwendungsbereichen eingesetzt, einschließlich der Abrechnung von Krankenhäusern, Ärzten, Zahnärzten, Apotheken und anderen Gesundheitsdienstleistern. Die Verwaltung des IK Kennzeichens erfolgt durch die ARGE IK. Die Daten werden von den Leistungserbringern an die ARGE IK gesendet und von dort an die Träger der Sozialversicherung weitergeleitet.

Grundlagen des Institutionskennzeichens

Das Institutionskennzeichen (IK) ist eine neunstellige Zahl, die bundesweit eindeutig ist. Es dient der Identifikation von Einrichtungen im Bereich der deutschen Sozialversicherung. Mit Hilfe des IK können Abrechnungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen einrichtungsübergreifend abgewickelt werden.

Das IK ist gemäß §293 SGB V ein eindeutiges Merkmal zur Identifizierung des Leistungserbringers gegenüber den Trägern der Sozialversicherung. Jeder Leistungserbringer benötigt zwingend für jede Betriebsstätte ein Institutionskennzeichen.

Das IK besteht aus drei Teilen: Bundesland, Regionalbereich und Seriennummer. Die Prüfziffer wird automatisch berechnet und ist nicht Bestandteil des IK.

Aufbau und Struktur

Das IK setzt sich aus neun Ziffern zusammen und hat die folgende Struktur:

StelleBedeutung
1-2Bundesland
3-4Regionalbereich
5-9Seriennummer

Die ersten beiden Stellen des IK geben das Bundesland an, in dem die Einrichtung ansässig ist. Die dritte und vierte Stelle bezeichnen den Regionalbereich, in dem die Einrichtung ihren Sitz hat. Die letzten fünf Stellen sind die Seriennummer und dienen der eindeutigen Identifikation der Einrichtung.

Das IK wird von der ARGE IK (Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen) vergeben und gepflegt. Die ARGE IK ist eine gemeinsame Einrichtung der Sozialversicherungsträger und hat ihren Sitz in Berlin.

Anwendungsbereiche und Verwaltung

Zulassungsprozess und Vertragspartner

Das Institutionskennzeichen (IK) ist ein bundesweit eindeutiger neunstelliger Zahlencode, der Einrichtungen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) erbringen, auf Antrag von der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE·IK) zugeteilt wird. Die Zulassung für ein IK erfolgt nach einem schriftlichen Antrag, der kostenlos bei der ARGE·IK eingereicht werden kann. Der Antrag kann formlos oder mit dem bereitgestellten Erfassungsbeleg IK (PDF, 154 kB, nicht barrierefrei) ausgefüllt werden und muss per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden.

Die Vertragspartner des IK sind die Krankenkassen, Pflegekassen, Rentenversicherungsträger, die Knappschaft-Bahn-See und die Bundesagentur für Arbeit. Das IK ist seit dem 01.01.1989 als offizielles Kennzeichen in das Sozialgesetzbuch (§ 293 SGB V) aufgenommen worden und dient als einrichtungsübergreifendes Abrechnungsmerkmal.

Datenaustausch und Zahlungsverkehr

Das IK ermöglicht einen maschinellen Datenaustausch und Zahlungsverkehr zwischen den Leistungserbringern und den Vertragspartnern. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt über das IK, das in dem entsprechenden Datensatz hinterlegt ist. Die Bankverbindung des Inhabers des IK wird ebenfalls hinterlegt, um eine schnelle und sichere Überweisung der Zahlungen zu gewährleisten. Die Angabe der IBAN und des BIC ist hierbei obligatorisch.

Änderung und Aktualisierung

Sollten Änderungen an den Daten des Inhabers des IK, wie beispielsweise die Anschrift oder die Bankverbindung, notwendig sein, können diese direkt bei der ARGE·IK beantragt werden. Hierfür ist ein Änderungsantrag erforderlich, der schriftlich per Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden muss. Die ARGE·IK nimmt Änderungen von Daten, die unter dem IK gespeichert sind, entgegen und aktualisiert die Datenbank entsprechend.

Insgesamt erleichtert das IK die Abwicklung von Abrechnungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich der deutschen Sozialversicherung und ist somit ein wichtiges Instrument für Leistungserbringer und Vertragspartner.

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